Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

für Veranstaltungen und Tagungen Es gelten bei Buchung der FLOWCATION folgende Bedingungen:

  1. Allgemeines Die Vermietung der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände von der FLOW Food GmbH, nachfolgend FLOWCATION genannt, sowie die Anspruchnahme von Leistungen für Veranstaltungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie im Vorhinein von den Inhabern, Daniel Wittstock, Florian Große oder Mia Kmecova schriftlich bestätigt worden sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zum Zustandekommen eines Mietvertrages für die Räumlichkeiten der FLOWCATION (vertreten durch die FLOW Food GmbH) und dem Mieter bedarf es nicht zwingend der Schriftform.
  2. Nutzungsbedingungen Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Der Mindestumsatz liegt bei 1000€ netto. Die Kernzeit liegt zwischen 8.00h und 22.00h. Eine Nutzung außerhalb und über die Zeiten hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag von 50,00 € pro Stunde berechnet. Die Raummiete, die Preise für Einrichtungen, technische Ausstattungen und Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertrag – bzw. dem Angebot. Die Mehrwertsteuer hierzu wird in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Selbst eingebrachte Gegenstände sind nicht mitversichert und die FLOW Food GmbH haftet dafür nicht. Für Schäden, die am Equipment und am Mobiliar der FLOWCATION entstehen haftet der Kunde. Das Loft befindet sich in einem Wohngebiet/Wohnanlage mit direkter Nachbarschaft. Daher ist ein Auf-/Abbau auf Grund der Lautstärke nach 22.00 Uhr nicht möglich. Eine Lautstärke von max. 55 Dezibel darf nach 22.00 Uhr nicht überschritten werden. Eine direkte Anlieferung durch Zuliefererfahrzeuge etc. im Hof ist nicht möglich.Die Räumlichkeiten samt Inventar bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung, sowie die Nutzungsbedingungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligte Sorge zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten, sowie das Inventar pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und das Inventar dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden und nicht Dritten weitervermietet oder überlassen werden. Es ist insbesondere auf den Boden Rücksicht zu nehmen. Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Räumlichkeiten und das Inventar gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden.
  3. Haftung Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und des Inventars auf eigene Verantwortung. Die angemietete Location wird verlassen wie vorgefunden. Er übernimmt die Haftung für vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Zahlungsbedingungen Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Stornokosten – Stornierungsfristen (vor Veranstaltungsbeginn Anspruch der FLOW Food GmbH auf Vergütung bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag entsteht wie folgt:
    1. Bis zum 21. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
    2. Vom 11.-20. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtumsatzes
    3. Vom 06.-10.Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Gesamtumsatzes
    4. Vom 0. – 5.Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 100%des GesamtumsatzDer Anspruch berechnet sich aus dem bestätigten Angebot d.h. aus dem Gesamtumsatz (z.B. Raummiete + Catering oder Pauschalen jeglicher Art).Es fallen keine Stornierungskosten an, wenn innerhalb der folgenden 4 Kalenderwochen nach dem eigentlich geplanten Veranstaltungsdatum ein Ersatztermin stattfindet. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur einmalig möglich, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Bei einer weiteren Verschiebung der Neuterminierung fallen Stornierungskosten in o.g. Staffelung an. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden dem Auftraggeber mit 100% belastet. Die FLOW Food GmbH ist während des kostenfreien Stornierungszeitraums ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dasss ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä. für den Kunden entsteht.
  6. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 10% ab dem 5.Arbeitstag vor dem Veranstaltungstermin, werden dem Kunden 90% der ursprünglich genannten Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Individuelle Absprache bezüglich Stornierungsfristen und weiteren Bedingungen nach vorheriger Absprache.

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte davon unberührt.

Geschäftsführer: Mia Kmecová | Florian Große | Daniel Wittstock
FLOW Food GmbH
USt.-IdNr.: DE294538889 | Steuernummer: 4523335843
Schloßstraße 83 | 60486 Frankfurt
Finanzamt Frankfurt am Main | HRB 98913 | Amtsgericht Frankfurt am Main
Tel. 069-13 81 94 71 | Fax 069-13819467
Deutsche Bank | IBAN: DE69500700100091710400| BIC: DEUTDEFFXXX
info@flow-thekitchen.de | www.flow-thekitchen.de